Geschäftsbedingungen
Stand: 30. Juli 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Business-Partnern
§ 1 Geltungsbereich und Business-Partner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von selbstständigen Fach- und Führungskräften, Freiberuflern und Unternehmen („Business-Partner“) durch die BRUDERKOPF GmbH & Co. KG („BRUDERKOPF“) an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts („Auftraggeber“).
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn BRUDERKOPF ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vermittlungsleistung
(1) BRUDERKOPF stellt dem Auftraggeber geeignete Business-Partner vor. Die Vorstellung kann zunächst anonymisiert oder pseudonymisiert erfolgen. Identität und Kontaktdaten können zu einem späteren Zeitpunkt offengelegt werden.
(2) Der Vertrag über die Erbringung der jeweiligen Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Business-Partner zustande. BRUDERKOPF wird nicht Partei dieses Vertrags und schuldet weder die Leistungen des Business-Partners noch einen bestimmten Erfolg.
§ 3 Vermittlungshonorar
(1) Kommt infolge der Vorstellung durch BRUDERKOPF eine Beauftragung des Business-Partners zustande, erhält BRUDERKOPF ein Vermittlungshonorar in Höhe von 27 % der zwischen Auftraggeber und Business-Partner vereinbarten Nettovergütung.
Als Nettovergütung gilt die gesamte Vergütung für die Tätigkeit des Business-Partners ohne Umsatzsteuer, unabhängig davon, ob diese nach Stunden, Tagen, Monaten, Meilensteinen, als Festpreis oder in sonstiger Form vereinbart wird. Gesondert ausgewiesene Reise- und Auslagenersatzleistungen bleiben außer Betracht.
(2) Der Vergütungsanspruch besteht auch, wenn die erstmalige Beauftragung oder Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder sonstigen festen Beschäftigungsverhältnisses innerhalb von zwölf Monaten nach der Vorstellung des Business-Partners erfolgt.
(3) Das Vermittlungshonorar fällt für die gesamte Dauer des Einsatzes an und umfasst auch Verlängerungen, Erweiterungen, Fortsetzungen und sonstige Änderungen der Beauftragung.
(4) Wird der Einsatz beendet oder unterbrochen und der Business-Partner innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des letzten Einsatzes erneut für den Auftraggeber tätig, ist auch die erneute Beauftragung honorarpflichtig. Mit Beendigung jedes erneuten Einsatzes beginnt die zwölfmonatige Frist erneut. Erst nach einem ununterbrochenen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten ohne Einsatz ist eine danach erfolgende erneute Beauftragung honorarfrei.
(5) Wird mit dem Business-Partner während des Einsatzes oder innerhalb von zwölf Monaten nach dessen Beendigung ein Arbeitsverhältnis oder sonstiges festes Beschäftigungsverhältnis begründet, beträgt das Vermittlungshonorar 27 % des vereinbarten Jahreszielgehalts. Das Jahreszielgehalt umfasst sämtliche fixen und variablen Vergütungsbestandteile sowie geldwerten Vorteile.
§ 4 Weitergabe und Vorkenntnis
(1) Die von BRUDERKOPF übermittelten Profile, Kontaktdaten und sonstigen Informationen über Business-Partner sind vertraulich zu behandeln.
(2) Gibt der Auftraggeber ein von BRUDERKOPF übermitteltes Profil, Kontaktdaten oder sonstige Informationen über einen Business-Partner unmittelbar oder mittelbar an einen Dritten weiter und kommt infolge dieser Weitergabe eine Beauftragung oder Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder sonstigen festen Beschäftigungsverhältnisses des Business-Partners durch den Dritten zustande, schuldet der Auftraggeber das Vermittlungshonorar nach § 3 so, als hätte er den Business-Partner selbst beauftragt oder mit ihm ein Arbeitsverhältnis oder sonstiges festes Beschäftigungsverhältnis begründet.
(3) Einer Beauftragung oder Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder sonstigen festen Beschäftigungsverhältnisses durch den Auftraggeber steht eine Beauftragung oder Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder sonstigen festen Beschäftigungsverhältnisses durch ein mit ihm im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen gleich.
(4) Ein Vermittlungshonorar ist nicht geschuldet, wenn der Auftraggeber innerhalb von sieben Tagen nach Vorstellung in prüfbarer Form nachweist, dass bereits vor der Vorstellung durch BRUDERKOPF ein unmittelbarer und aktiver geschäftlicher Kontakt mit dem Business-Partner im Hinblick auf eine mögliche Zusammenarbeit bestand.
§ 5 Informationspflichten und Abrechnung
(1) Der Auftraggeber informiert BRUDERKOPF unverzüglich über Beauftragung, Beginn, Verlängerung, Unterbrechung, Wiederaufnahme und Beendigung des Einsatzes sowie über die Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder sonstigen festen Beschäftigungsverhältnisses mit dem Business-Partner.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, BRUDERKOPF jede Abrechnung des Business-Partners innerhalb von fünf Werktagen nach deren Eingang in Kopie oder elektronischer Form zu übermitteln.
BRUDERKOPF ist berechtigt, die für die Berechnung des Vermittlungshonorars erforderlichen Angaben zu Einsatzdauer und Vergütung unmittelbar beim Business-Partner zu überprüfen. Der Auftraggeber entbindet den Business-Partner insoweit von etwaigen gegenüber dem Auftraggeber bestehenden Geheimhaltungsverpflichtungen.
(3) BRUDERKOPF berechnet das Vermittlungshonorar auf Grundlage der vom Business-Partner abgerechneten Nettovergütung. Die Abrechnung durch BRUDERKOPF erfolgt entsprechend der Abrechnung des Business-Partners, grundsätzlich monatlich. Das Vermittlungshonorar versteht sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen von BRUDERKOPF sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
§ 6 Haftung
(1) BRUDERKOPF haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BRUDERKOPF nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) BRUDERKOPF übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Business-Partner bereitgestellten Angaben und haftet nicht für dessen Leistung, Eignung oder einen bestimmten Projekterfolg.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen BRUDERKOPF und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen des Vermittlungsvertrags sollen in Textform erfolgen.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von BRUDERKOPF.
Die zuvor stehenden AGB lassen sich dauerhaft auf der Festplatte speichern (Datei > Speichern unter > ...) sowie über die Druckfunktion des verwendeten Browsers auch ausdrucken.