Geschäftsbedingungen

Stand:  15. Mai 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage


(1) Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Bruderkopf GmbH & Co. KG ("Bruderkopf") und ihren Auftraggebern in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Die Leistungen von Bruderkopf richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Bruderkopf ihnen vor Vertragsschluss ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Gleiches gilt für Nebenabreden oder Änderungen dieser AGB.


§ 2 Vermittlungsvertrag und Profilabruf


(1) Bruderkopf unterbreitet dem Auftraggeber per E-Mail einen oder mehrere konkrete Kandidatenvorschläge zu einer zuvor abgestimmten Vakanz.

(2) Detaillierte Informationen zu einem Kandidaten, insbesondere Kontaktdaten, werden in einem separaten Exposé bereitgestellt. Der Zugriff erfolgt in der Regel über einen Link zum Bruderkopf-Dashboard.

(3) Die erstmalige Einsichtnahme in ein Exposé gilt als Inanspruchnahme der Vermittlungsleistung und Annahme eines Einzelvermittlungsvertrags über das jeweilige Profil. Mit der Einsichtnahme erkennt der Auftraggeber die zum Zeitpunkt der Profilübermittlung geltenden AGB als Vertragsgrundlage an.


§ 3 Vertraulichkeit


(1) Übermittelte Kandidatenprofile sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die interne Prüfung durch den Auftraggeber bestimmt.

(2) Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Erfolgt dennoch eine Einstellung über einen Dritten, ist das volle Honorar gemäß der Honorarregelungen zu zahlen.


§ 4 Honorar


(1) Im Fall eines erfolgreichen Vertragsschlusses zwischen dem Auftraggeber mit dem durch Bruderkopf vorgestellten Kandidaten – gleich in welcher vertraglichen Form – innerhalb von 12 Monaten nach Übermittlung des Kandidatenprofils entsteht ein Honoraranspruch in Höhe von 27 % des vereinbarten Jahreszielgehalts.

(2) Das Jahreszielgehalt umfasst sämtliche fixen und variablen Vergütungsbestandteile, einschließlich Boni, Provisionen, Tantiemen, geldwerter Vorteile und Nebenleistungen. Sofern dem Kandidaten ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird, erhöht sich das Jahreszielgehalt für die Honorarbemessung pauschal um ein Zehntel der zuvor genannten Vergütungsbestandteile.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Bruderkopf innerhalb von einer Woche über jede Einstellung eines übermittelten Kandidaten in Textform zu informieren und sämtliche zur Berechnung des Honorars erforderlichen Angaben – insbesondere das vereinbarte Jahreszielgehalt sowie das Datum des Vertragsschlusses – bereitzustellen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, rechnet Bruderkopf das Honorar auf Grundlage der im Exposé genannten Gehaltsvorstellung des Kandidaten ab. Der Auftraggeber kann jederzeit durch Vorlage geeigneter, prüfbarer Unterlagen nachweisen, dass das vereinbarte Jahreszielgehalt und das daraus resultierende Honorar niedriger sind. 

(4) Der Honoraranspruch entsteht auch, wenn der Kandidat nicht unmittelbar beim Auftraggeber, sondern bei einem mit diesem rechtlich oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder über Dritte, an die das Profil direkt oder indirekt weitergegeben wurde, eingestellt wird, sofern der Kontakt auf die Vorstellung durch Bruderkopf zurückzuführen ist.


§ 5 Fälligkeit, Aufrechnung und Anrechnungsreihenfolge


(1) Rechnungen werden elektronisch versendet und sind ab Zugang sofort, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(3) Eingehende Zahlungen werden gemäß § 367 BGB zunächst auf entstandene Nebenkosten, dann auf aufgelaufene Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.


§ 6 Haftung und Schadensersatz


(1) Bruderkopf haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

(2) Für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haftet Bruderkopf – außer im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für Schäden, die auf fehlerhafte, unvollständige oder nicht rechtzeitig bereitgestellte Informationen, Unterlagen oder Materialien des Auftraggebers zurückzuführen sind, übernimmt Bruderkopf keine Haftung.

(4) Vorsätzliche Falschangaben oder das vorsätzliche Verschweigen einer Einstellung berechtigen Bruderkopf zur Geltendmachung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe der Hälfte des entgangenen Honorars, unbeschadet weitergehender Ansprüche.


§ 7 Mitwirkungspflichten, Nachverfolgung und Nachbesetzung


(1) Der Honoraranspruch entfällt, sofern der Auftraggeber innerhalb von einer Woche nach Übermittlung des Kandidatenprofils in prüfbarer Form nachweist, dass bereits vor der Vorstellung ein Kontakt zu dem Kandidaten im Zusammenhang mit der betreffenden Position bestand.

(2) Bruderkopf ist berechtigt, nach Ablauf des Zeitraums, in dem eine provisionspflichtige Einstellung möglich ist, beim Auftraggeber nachzufassen, ob es innerhalb dieses Zeitraums zu einer Einstellung gekommen ist. Auf entsprechende Rückfragen ist innerhalb einer Woche in Textform verbindlich Auskunft zu erteilen. 

(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung und liegen objektive Anhaltspunkte für eine Einstellung vor – insbesondere Informationen des Kandidaten, öffentlich zugängliche Beschäftigungsdaten oder vergleichbare Hinweise – gilt eine Einstellung als erfolgt und das entsprechende Honorar als geschuldet. Der Auftraggeber kann den Gegenbeweis jederzeit durch geeignete, prüfbare Unterlagen erbringen. 

(4) Endet ein durch Bruderkopf vermitteltes Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit - max. jedoch drei Monate nach Arbeitsaufnahme - kann der Auftraggeber innerhalb von einer Woche nach Zugang der Kündigung eine einmalige honorarfreie Nachsuche anfordern. Dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Auftraggeber aus wirtschaftlichen Gründen beendet wurde oder wenn der Kandidat aus Gründen kündigt, die im Verhalten oder den Rahmenbedingungen des Auftraggebers begründet sind. Voraussetzung für die honorarfreie Nachsuche ist, dass die Beendigung überwiegend auf das Verhalten oder die Eignung des Kandidaten zurückzuführen ist und die Nachsuche sich auf eine vergleichbare Position hinsichtlich Tätigkeitsfeld und Einsatzort bezieht.


§ 8 Gerichtsstand und Rechtswahl


(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Bruderkopf, sofern gesetzlich zulässig.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


§ 9 Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.


Die zuvor stehenden AGB lassen sich dauerhaft auf der Festplatte speichern (Datei > Speichern unter > ...) sowie über die Druckfunktion des verwendeten Browsers auch ausdrucken.